Charta

Verbindliche Grundlagen der Zusammenarbeit der Mitgliedvereine in der Interessen-Gemeinschaft Luzerner Unihockey (IGLU).

Die Mitgliedsvereine verpflichten sich zu den folgenden wichtigen Prinzipien:

1. Absolute Fairness
An oberster Stelle und unter allen Umständen unumstösslich steht das Gebot, einander in jeder Hinsicht fair zu begegnen, Vorurteile abzubauen und Vertrauen zu schenken und entgegenzunehmen.

2. Interne Kommunikation
Entscheidende Bedeutung kommt der Kommunikation der Trainer und Vereinsfunktionäre untereinander zu. Eine offene und fliessende Kommunikation der Trainer und beteiligten Vereinsverantwortlichen aller IGLUf-Vereine untereinander ist das A und O, um die Interesse aller Beteiligten, der involvierten Vereine und der Spieler zu wahren. Alle Vereinsfunktionäre und insbesondere die Trainer sollen die Ziele von IGLUf mittragen und diese Charta verinnerlichen.

3. Keine unerwünschten Transfers
Ganz speziell bezieht sich das Fairnessgebot auf den Umgang mit Transfers von Spielern. Kein Spieler wechselt von einem in den anderen IGLUf-Verein, ohne dass dies der ausdrückliche Wille des Stammvereins ist. Es ist somit innerhalb von IGLUf absolut unmöglich, dass Spieler direkt zu anderen IGLUf-Vereinen abgeworben oder auch nur angefragt werden. Sieht die Zusammenarbeit es vor, und entspringt ein Transfer dem ausdrücklichen Wunsch und Willen des Stammvereins sowie des betreffenden Spielers, so vollzieht sich ein Wechsel unter Wahrung der Interessen des Stammvereins. Das bedeutet, dass der neue Verein stets die Bedürfnisse des Stammvereins zu beachten hat, so zum Beispiel bei der Lösung einer doppelten Spielberechtigung; wünscht der Verein, dass ein doppellizenzierter Spieler bei Überschneidungen die Priorität im Stammverein setzt, so ist dieses Bedürfnis vollumfänglich zu respektieren. Dies gilt sowohl für Junioren aller Kategorien, wie auch für Damen und Herren.

4. Vermeidung von ausserkantonalen Abgängen
Um den Kanton mittel- und langfristig in der Zentralschweiz und national zu stärken, ist es dringend notwendig, dass die Früchte der durch die Zusammenarbeit intensivierten Nachwuchsarbeit der Entwicklung im Kanton Luzern zu Gute kommen. Deshalb ist es entscheidend dass der eigene Kantonsluzerner Nachwuchs sich im Kanton entwickelt und die Nachwuchsteams des Kantons verstärken – bis sie schliesslich ins Herrenalter, bzw. Damenalter gelangen. Juniorentalente sollen deshalb nicht zu ausserkantonalen Klubs wechseln. Dazu ist es notwendig, genügend attraktive Nachwuchsgefässe (U-Mannschaften in den A- bzw. B-Kategorien, Kantonale Mannschaften, Leistungszentren) unterhält oder – sofern diese noch existieren – solche schafft. Bevor diese Gefässe existieren (und darüber hinaus) ist es notwendig, dass IGLUf-Vereine miteinander aktive Massnahmen unternehmen, um die Attraktivität des Kantons bei Talenten weiter zu erhöhen.

5. Gemeinsame Ziele
Nur mit gemeinsamen Zielen, welche von allen mitgetragen werden, sind Fortschritte und die Entwicklung und Förderung des Unihockeys im ganzen Kanton möglich. Dazu ist es notwendig, bis zu einem gewissen Grad das ausschliessliche „Vereinlidänke“ in sensiblen Bereichen zu überwinden und dazu überzugehen, parallel zum legitimen Vereinsdenken ein Kantonsdenken zu entwickeln. werden von den IGLUf-Mitgliedern in Absprache mit den jeweiligen Vereinsvorständen gemeinsam ausformuliert. Sie beinhalten kurzfristige Ziele (1-2 Jahre), mittelfristige Ziele (3-4 Jahre) und langfristige Ziele (5-7 Jahre).

Kontakt und Dokumente

Datenschutz-Verantwortlicher beim UHC Sursee
David Huber
076 322 50 53
david.huber@uhc-sursee.ch

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